Weißes § auf blauem Kreis (Symbolbild)

Folge 154: Datenschutz

Abmahnungen, informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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In dieser ersten allgemein-politischen Folge des Klabautercasts sprechen maha und Beata Hubrig über Abmahnungen, informationelle Selbstbestimmung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mitwirkende

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maha
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Bea

Links zur Folge

Vorspann: Angela Merkel, youtube-Kanal: cdutv

Vorstellung

Beata Hubrig

Abmahnungen

Datenschutz?

14 Gedanken zu „Folge 154: Datenschutz“

  1. Ich würde mich furchtbar gerne mal mit Frau Hubrig unterhalten. Im Grunde folge ich ihrer Ansicht völlig. Persönlich stimme ich allen ihren Aussagen zu – aber ich erkenne auch die ultimative Bremse, auf die hier getreten wird, die Unternehmen, die nicht auf zeitgemäßer Höhe der Technologie und des Datenschutzes stehen, völlig aus der Bahn wirft. Die DSGVO ist ein Erfolg der modernen Entwicklung, aber hängt letzlich die ab, die wir eigentlich hätten mitnehmen müssen.

  2. μMatrix spricht man doch „Meikromatriks“ aus, oder vielleicht auch „Mühmatriks“, aber doch nicht „Jumatriks“, oder?

  3. Wie sieht das denn mit meinen Daten bei den Meldeämtern aus? Ich möchte eigentlich, dass die meine Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, wie z.B. GEZ. Dürfen die das überhaupt? Oder hat sich der Staat da wieder mal eine Ausnahme für sich selbst eingebaut?

  4. Danke für diesen schönen Podcast! Der Link zu Bea’s Kanzlei unter „Mitwirkende“ ist allerdings defekt 🙂

  5. Das ist eine gute Frage. Im Allgemeinen braucht die öffentliche Verwaltung nicht darlegen, wie sie mit den Daten umgeht, wenn sie nur das tut, was schon gesetzlich geregelt ist. Allerdings weiß ich nicht genau, wo und wie geregelt ist, dass sie Daten an die GEZ (oder den „Beitragsservice“, wie sie jetzt heißt) weitergeben.

  6. Frau Hubrig ist betrachtet das Gesetz offensichtlich nur aus der Sicht einer juristisch geprägtem Netzaktivistin, nicht aber aus Markt- und Wettbewerbssicht.

    Inwiefern soll das denn beispielsweise schwierig sein, wettbewerbliche Vorteile durch Vernachlässigung der DSGVO bei einem Konkurrenten zu begründen? Wenn mein Konkurrent beispielsweise auf das Opt-In zum Nutzertracking verzichtet und damit in der Lage ist, seine Analysedaten zum Nutzerverhalten auf seinen digitalen Verkaufsflächen deutlich umfangreicher zu befüllen, hat er dadurch einen benennbaren und greifbaren Vorteil: nämlich abertausende Datensätze zum Nutzerverhalten, aus denen die Marketingabteilung das Produkt und die Verkaufsflächen massiv und aufbessern kann, ohne ein Budget für wesentlich unzutreffendere Käuferbefragung und Marktforschung zu bemühen.

    Das lässt sich doch im Zweifel sogar gegenrechnen und beziffern.

    Nur ein Beispiel von vielen. Nur weil es sich Frau Hubrig nicht erschließt, wie Analysetools für Ihr persönliches Webangebot interessant sein könnten, heißt das nicht, dass hier keine wirtschaftliche Bedeutung im Spiel wäre.

    Ich verstehe daher die Entwarnung in diese Richtung nicht. Man korrigiere mich.

  7. Mir gefallen die Aussagen zum Thema sehr. Die aktuelle Panik in diesem Zusammenhang ist übertrieben. Weniger ist meist mehr.

  8. Gegen zwei Drittel des Podcasts kommt die Frage auf, warum es all die Tracker gibt. Aus Sicht eines Programmierers einer e-commerce-Software gibt es da vier wesentliche Gründe:

    Der erste Grund ist, dass es für Handelnde immens wichtig ist, die Wünsche der Besucher zu erkennen. Das persönliche Gespräch mit dem Kunden findet ja im Web-Shop nicht mehr statt, also braucht man andere Wege, Anhaltspunkte über den Kundenwunsch zu finden. Welche Seite wird oft besucht? Welches Produkt wird oft angesehen, dann aber doch nicht gekauft? Solche Dinge. Ist so ähnlich wie im traditionellen Ladengeschäft die Dame hinter der Theke, die so ein bisschen aus dem Augenwinkel beobachtet, wo die Ladenbesucher herum stehen und was sie sich anschauen. Kunden kaufen nur, was sie auch haben möchten, also ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Geschäft das Wissen um diese Wünsche. Ziemlich nachvollziehbar.

    Der zweite Grund ist, dass damit teilweise Geld verdient wird. Bei Werbeeinblenungen natürlich sowieso, da gibt es einen kleinen Betrag für jeden Abruf ( = Betrachtung durch einen Besucher), also muss man diese Abrufe zählen und bei der Werbeagentur nachweisen. Doch es gibt auch Datenhändler, die ganz direkt für gesammelte Daten Geld bezahlen. Ist eben sehr praktisch, wenn man eine gut gehende Seite hat und der Datenhändler ohne eigenes Zutun quasi die Rechnung des Web-Providers bezahlt. Da baut man gerne noch ein wenig aus, damit man sich auch noch eine Pizza am Monatsende leisten kann. Einkommen ist ja auch eine Form der Anerkennung.

    Der dritte Grund ist, dass Links auf Facebook, Google & Co. so eine Art Hintergrundwerbung darstellen. Keine direkte Werbung, doch der Shop wird vielleicht bei den Suchergebnissen etwas höher eingestuft. Dieses „Ranking“ ist fast noch wichtiger als das Wissen um die Wünsche des Kunden, denn wer etwas haben will, fängt erst mal bei der Suchmaschine des Vertrauens an. Und klickt sich in 90% der Fällen von oben nach unten durch die Suchergebnisse, um im ersten passenden Shop zu kaufen. Der Shop im Ranking darunter geht leer aus.

    Der vierte Grund ist, dass die Analysewerkzeuge von Google & Co. einfach ziemlich gut sind. Man kann die Daten auch selbst erheben und selbst analysieren, doch dann nur sehr schwer in Relation zu anderen Webseiten setzen. Zum Beispiel „Ist mein Shop für Kinderspielzeug besser als der Durchschnitt?“. Ausserdem schont eine Analyse durch Google die Rechenleistung des eigenen Servers ( -> besseres Kundenerlebnis, geringere Betriebskosten). Und es ist natürlich sehr bequem. Einen Link weiter zu reichen ist um Grössenordnungen einfacher als eine ganze Analysesoftware dafür zu schreiben. Deswegen haben all die Shop-Softwaren solche Tracker schon quasi eingebaut.

    In den USA („Ausland“) gibt es dann noch einen weiteren Grund, da wird kurzerhand jede gesammelte Email-Adresse in den Newsletter aufgenommen.

    Der immense Aufwand um die Datenerhebung kommt also nicht von Ungefähr, das ist für Handelnde schon wichtig. Entsprechend gross das Gezeter, jetzt von den Gewohnheiten Abschied nehmen zu müssen. Doch da werden sich neue Wege finden, der Trend geht zur Verwendung anonymisierter Daten in den bisherigen Analysewerkzeugen. Denn wer genau da im Shop herum klickt interessiert niemanden. Wichtig ist die Statistik, das durchschnittliche Nutzerverhalten.

  9. Zu den neuen Wegen, die lt. eines Vorredners gefunden würden… Das durchschnittliche Nutzerverhalten via anonymisiertem Tracking zu verfolgen erstellt nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung hinsichtlich DSGVO und Kurzpapier der DSK den selben Tatbestand da: Nutzerprofile, und damit Opt-In.

    Abgesehen davon würde mich interessieren, was die Vertreter dieser journalistischen Appeasement-Politik gegenüber der DSGVO (die meiner Ansicht nach auch hier gemacht wird) dazu sagen, dass ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt beispielsweise auf seiner Website berichtet, bereits am ersten Tag drei DSGVO-Abmahnungen einer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Esslinen auf dem Tisch gehabt zu haben. Ist das ein bedauerlicher Einzelfall?

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