Folge 78: Urheberrecht

Maha spricht mit Andi Popp über die Reform des Urheberrechts.

## Podcast ##

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Dauer: ca. 1 h 38 min, die Aufnahme erfolgte am 28. November 2011.

## Vorschau ##

Der nächste Klabautercast wird voraussichtlich auf den Bundesparteitag in Offenbach zurückblicken.

## Links ##

„PW“ verweist auf das [Wiki der Piratenpartei](http://wiki.piratenpartei.de/), „WP“ auf die Wikipedia, „LF“ auf die Bundesinstanz von [Liquid Feedback](http://lqfb.piratenpartei.de/):

### Gesprächspartner ###

* PW: [Andi Popp](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndiPopp)
* Homepage: [Andi Popps Lyrik](http://geeklyrik.wordpress.com/)

### besprochene Anträge ###

* Antragsportal (PW): [PA151: Für ein modernes Urheberrecht](http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA151), [Pirate Copyright Code](https://github.com/AndiPopp/Pirate-Copyright-Code/)
* Antragsportal (PW): [PA149: Reform des Urheberrechts – Stärkung der Interessen von Urhebern und Allgemeinheit](http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA149), [Q025: Positionspapier: Reform des Urheberrechts](http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q025)
* PW: [Chemnitzer Positionspapier zum Urheberrecht](http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.2/Antragskommission/Anträge_2010.2/2010-11-05_-_LiquidFeedback_-_Freie_Verwendung_von_urheberrechtlich_geschützten_Werken_nach_10_Jahren)

### erwähnte Personen ###

* PW: [Dirk Hilbrecht](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Dh)
* PW: [Alexander Bock](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned)
* PW: [Fritz Effenberger](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:fnberger)
* PW: [Alex Morlang](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Alxhh)
* WP: [Rick Falkvinge](http://de.wikipedia.org/wiki/Rick_Falkvinge), tech Talk google Video
* PW: [Boris Turovsky](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:TurBor)
* PW: [Daniel Neumann](http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DanielSan)
* WP: [Juli Zeh](http://de.wikipedia.org/wiki/Juli_Zeh)

### weitere Links ###

* Portal: [European Copyright Code (Wittem-Gruppe)](http://www.copyrightcode.eu/), darauf nimmt der _Pirate Copyright Code_ Bezug
* Google Knol: [mahas knols](http://knol.google.com/k/martin-haase/martin-haase/3kzxdq2llemy1/0#knols)
* WP: [DC Comics](http://de.wikipedia.org/wiki/DC_Comics)
* WP: [TRIPS-Abkommen](https://de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_über_handelsbezogene_Aspekte_der_Rechte_des_geistigen_Eigentums)
* WP: [Berner Übereinkunft](https://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Übereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst)

5 Gedanken zu „Folge 78: Urheberrecht“

  1. Eine Anmerkung zu den Beispielen, die nahelegen, dass illegale Downloads mit höheren Verkaufszahlen korrelieren. Man darf natürlich nicht vergessen, dass diese Beobachtung unter Illegalität der freien Option stattfindet. Genauso wie man bei den Beispielen, die nahelegen, dass eine legale, freie Kopieroption mit höheren Verkaufszahlen korreliert, nicht vergessen darf, dass die freie Option vielleicht nicht so bekannt und gleichermaßen zugänglich ist und immer noch eine hohe Affinität zu verkaufbaren Formfaktoren (Beispiel: Buch) besteht.

    In beiden Fällen kann sich die Dynamik nochmal deutlich ändern, wenn freies Kopieren eine legale und einfache Option ist bzw. Geräte zur Rezipierung digitaler Inhalte oder dezentrale Produktion sehr verbreitet sind. Die interessante Frage ist eigentlich, was passiert wenn ich einen Button für freien Download neben einen Kaufen-Button setze, hinter dem sich jeweils das gleiche Produkt verbirgt. Keine Ahnung, ob es hier Beispiele gibt.

    Dann eine Frage, habt ihr jemals über die Komplikation nachgedacht, wenn jemand ein Werk anonym oder pseudonym, in jedem Fall unter Wahrung seiner Identität gegenüber der Öffentlichkeit, publiziert und es dabei unter irgendeine Lizenz stellt? Muss der rechtliche Status so eines Werkes auch wenn der Urheber als Person unbekannt ist verteidigt werden? Was wäre mit einer Beanspruchung der Urheberschaft im Nachhinein, legitim oder illegitim?

  2. Hallo Sympathisant,

    zum einen möchte ich dir dahingehend recht geben, dass sich das Verhalten einiger Leute unter Legalität sicher ändern würde. Die Frage, ob der Verkauf von Kopien ohne jedweden Zusatznutzen ein zukunftsträchtiges Modell ist, dürfte soweit noch in den Sternen stehen. Bei einigen Geschäftsmodellen (wie z.B. Kino) dürfte die positivie Korrelation aber auch bei Legalität auf jeden Fall weiterhin gegeben sein.

    Ich glaub übrigens daran, dass die Geschäftsmodelle mit dem „Kostenlos-Button neben dem Kaufprodukt“ im übertragenen Sinne durchaus funktionieren können. Einige Experimente des Spendenmodells nach dem Motto „gib was du für angemessen hälst“ haben ja auch schon recht vielversprechende Ergebnisse geliefert (vgl. Radiohead). Das steckt natürlich noch in den Kinderschuhen. Aber ich glaube viele Nutzer wissen um ihre Verantwortung, ich bin da eher Kulturoptimist als Kulturpessimist.

    Die Frage mit den Verwertungsrechten bei anonymen Veröffentlichung ist eine sehr spezielle, aber sehr interessant. Komplett anonym geht sicher nicht, denn dann könnte man die Urheberschaft ja nicht mehr nachweisen. Bei Pseudonymen kann man denke ich Varianten finden, z.B. über Dritter (Label, Notar, Treuhänder, o.ä.). So oder so kann es nicht das Ziel sein, eine Verwertung (z.B. Vervielfältigung) dadurch zu verhindern, dass man einfach weigert jemanden hinzustellen, der die Rechte in Anspruch nimmt.

  3. Ich spiel das mal durch: Ich veröffentliche anonym ein Buch unter CC-BY. Das Urheberrecht sagt zur Namensnennung „Der Urheber […] kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist“. Wenn ich also keine Urheberbezeichnung angebe, ist das soweit kein Problem. Dann ist das BY zwar irgendwo sinnlos, aber gut.

    Das Werk genießt natürlich trotzdem in vollem Umfang urheberrechtlichen Schutz. Anonyme und pseudonyme unterscheiden sich erstmal nur durch eine andere Laufzeit von anderem urheberrechtlich geschützten Werken. Insofern muss der rechtliche Status natürlich auch verteidigt werden, wenn die Frage so gemeint ist. Hier greift dann im Zweifel §10 Absatz2: „Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, dass derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, dass der Verleger ermächtigt ist.“

    Der Konflikt hier ist natürlich, dass es aktuell einfach nicht vorgesehen ist im Selfpublishing ein Werk anonym unter CC im Internet zu veröffentlichen und gleichzeitig darauf zu bestehen seine Urheberrechte auch rechtlich durchsetzen zu wollen.

    Ich bin kein Jurist und bisher bin ich auch noch nicht über so einen Fall gestolpert. Ich könnt hier nur raten und Mutmaßungen anstellen, wie das funktionieren könnte – ob man etwa Recherche über den Serverbetreiber oder den Domaininhaber anstellen müsste oder könnte – keine Ahnung.

    Die Frage ist aber, wie relevant ist das wirklich? Muss man das wirklich regeln? Wer ein Werk auf diese Art und Weise veröffentlicht sollte sich ja auch bewusst sein, worauf er sich einlässt, wenn er gleichzeitig im Hinterkopf hat unbedingt seine Urheberrecht rechtlich durchsetzen zu wollen.

    Wenn hier wirklich ein Problem besteht und man es lösen müsste, könnte man beispielsweise sagen, dass man unter diesen Bedingungen der Erstveröffentlichung zwingend einen Rechtevertreter angeben muss.

    Die Frage mit der Beanspruchung ist etwas falsch gestellt glaube ich. Die Urheberschaft besitze ich anonym auch so. Das einzige was sich ändern könnte wären die Schutzfristen (und natürlich die Greifbarkeit zur Rechtedurchsetzung), wenn ich mich zu erkennen gebe. Dann setzen die üblichen Schutzfristen des Urheberrechts ein. Ein erneutes Recht auf Erstveröffentlichung oder so entsteht dadurch aber natürlich nicht.

    Hoffe das reicht soweit erstmal ans Antwort. 🙂

    Grüßle DanielSan

  4. Danke für die Überlegungen. Grundsätzlich kommt es ja öfter mal zu anonymen/pseudonymen Veröffentlichungen im Internet. Als bekannteres Beispiel aus der letzten Zeit würde mir das Bitcoin-Paper von „Satoshi Nakamoto“ einfallen, wobei das als wissenschaftliche Arbeit nochmal eine Sache für sich ist.

    Worauf ich hinaus wollte, könnte das Urheberrecht ein Angriffsvektor gegen anonym publizierte politische Werke werden, indem man die Urheberschaft für sie beansprucht und sich der Zensurinfrastruktur bedienen könnte, die, steht ja weiterhin im Raum, für den Schutz kommerzieller Werke geschaffen werden soll? Eine Demokratur / Diktatur kann in ihrem eigenen Kontrollbereich vielleicht Zensur ausüben, hat aber durchaus ein Interesse daran, auch darüberhinaus tätig zu werden und könnte sich solcher Mechanismen unter Rückgriff auf das Urheberrecht bedienen. Wie praktikabel so ein Vorgehen ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Ansonsten da würde ich zustimmen, will jemand, der etwas anonym veröffentlicht, Verbreitung erzielen unter Wahrung seiner Identität und nimmt damit in Kauf seine Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen zu können. Von der Regulierung her, wäre vielleicht nur die Frage, wie man den „Beweisstandard“ für die Beanspruchung der Urheberschaft (im Sinne von Anspruch darauf als Urheber anerkannt zu werden) anlegt, um eben eine Beanspruchung durch jemand anders als den Urheber (der auch inkommunikado kann) zu verhindern, auch ohne die tatsächliche Urheberschaft zu klären.

  5. Hi,
    zum Thema „Privatnutzung“: Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass eine generelle Freigabe der Weitergabe (ohne wirtschaftlichen Charakter) nicht in Ordnung ist. Das widerspricht meiner Einschätzung nach auch dem Ziel des Erhalts oder gar Stärkung der wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers. Ich betrachte es als Kunstgriff, diese Forderung damit zu begründen, für die Durchsetzung eines Verbots der uneingeschränkten privaten Weitergabe Rechte der Privatsphäre verletzen zu müssen. Ist es sinnvoll, etwas zu legalisieren nur weil die Durchsetzung nicht einfach ist? Bei aller persönlichen Freude über ein potentielles MP3-Paradies, aber das entspricht nicht meinem Weltbild. Außerdem provozieren diese Thesen auch die generelle Ablehnung der Ziele der Piratenpartei. Und ob der „Kauf von Wählerstimmen“ innerhalb der MP3-Junkies ein tragfähiges Konzept ist, wage ich auch zu bezweifeln.
    VG Thomas

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