Folge 108: Das Frankfurter Kollegium

Maha spricht mit Mario Tants, einem der Sprecher des Frankfurter Kollegiums über Selbiges. Mario erzählt von der Vorgeschichte und den Intentionen der Gründer und stellt die Arbeitsweise vor, es folgt eine ausführliche Diskussion über den Inhalt des Manifests.

## Podcast ##

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Dauer: ca. 2 Stunden 7 Minuten, die Aufnahme erfolgte am 1. Februar 2013 in Berlin. Der Vorspann enthält ein längeres Zitat aus der Gründungsversammlung der Kollegiaten (Quelle: [youtube](http://www.youtube.com/watch?v=HEJwH2qdCSg)).

## Links ##
„PW“ verweist auf das [Wiki der Piratenpartei](http://wiki.piratenpartei.de/), „WP“ auf die Wikipedia, „LQFB“ auf [Liquid Feedback](http)

### Gesprächspartner ###
* Piraten Bremerhaven: [Mario Tants](http://bremen.piratenpartei.de/Benutzerprofil/display/uid/24)
* twitter: [@Malpertaus](https://twitter.com/Malpertaus)

### weitere Links ###
* erwähnter Text von Mario Tants: [Ein Denkanstoß](http://bremen.piratenpartei.de/Blog/2012-11-29/ein-denkanstoss/)
* Homepage: [Frankfurter Kollegium](http://frankfurterkollegium.de/)
* PW: [Frankfurter Kollegium](http://wiki.piratenpartei.de/Frankfurter_Kollegium_in_der_Piratenpartei) (einschl. Manifest)
* PW: [Sprecher des Frankfurter Kollegiums und Aufnahmekreis](http://wiki.piratenpartei.de/Frankfurter_Kollegium_in_der_Piratenpartei#Vorstand)
* Open Mind: [Texte der Vorträge](http://11.openmind-konferenz.de/wp-content/uploads/2012/01/om10-final-120106.pdf)

Ein Gedanke zu „Folge 108: Das Frankfurter Kollegium“

  1. Für mich ist es erschreckend, wie sich das Kollegium als „sozial-liberal“ definiert: Die Freiheit des Einzelnen wird durch die Anderen / die Gesellschaft“ bestimmt. Für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung ergibt sich so paradixer Weise, dass die Normative der „Individuellen Freiheit“ tatsächlich durch politische Mehrheiten bestimmt werden sollen.

    Diese Vorstellung, dass „Wir uns Rechte geben“ zeigt ein grundlegendes rechtspositivistisches Verständnis.

    Der in der Namensgebung historische Bezug auf die Frankfurter Nationalversammlung und das transportierte Rechtsverständnis überspringt leider auf der Suche nach dem freiheitlichen Ursprung die Lehren der Weimarer Republik, die an ihrem Rechtspositivismus gescheitert ist, indem sie sie sich per Mehrheitsbeschluss in ein totalitäres System wandelte. Faktisch befindet sich das Frankfurter Kollegium nun vor dem Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre.

    Diese Totalität des Rechtspositivismus ignoriert vollkommen Recht, was mit dem Menschen geboren wird. Hieraus resultiert auch, dass mehrheitliche Massen von Menschen, einzelne Menschen entrechten. Die Nürnberger Gesetze wurden genau durch die Missachtung von Menschenrecht möglich.

    Die Behauptung, dass die Waffen des Rechtspositivismus nicht wirklich eingesetzt werden, ist trügerisch, da sie faktisch existieren und wirken.

    Es ist auch kein freiheitlicher Ansatz „Individuelle Freiheit“ zu propagieren und „Individuelles Recht“ durch Mehrheitsbeschluss zu nihilieren.

    „Es steht jedem frei zu gehen“ ist vielleicht eine Aussage, die man für einen Verein treffen kann; – für einen Rechtsstaat kann ich sie nicht gelten lassen.

    Die gelernte Konsequenz der Weimarer Zeit, die sich tatsächlich bis 1945 erstreckte, ist die überpositivistische Rechtsgrundlage der Bundesrepublik Deuschland: Natürliches Recht wie Menschenrecht als Basis der geltenden Rechtsordnung, – positiv gesetzte unveränderliche und unveräußerliche Rechte der Menschen, die durch diese garantierten freiheitlichen Grundrechte zu Bürgern werden. Und gerade der grundsätzliche Bezug auf „Gott und die Menschen“ in der Präambel des Grundgesetzes macht klar, dass das durch die Rechtsordnung gesetzte Recht, anderem, unbestimmten Recht untergeordnet ist, und somit der Gesetzgeber als „nicht allmächtig“ in seiner Legislativen Kompentenz beschränkt ist.

    Zweck wie Aufgabe des Staates ist die Verwirklichung von Recht. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung verwirklicht die Freiheit der Menschen. Und somit wird die „Individuelle Freiheit“ zur Normative der freiheitlichen Gesellschaftsordnung. „Liberal“ ist genau der Anspruch auf die normierende „Individuelle Freiheit“, den die PIRATEN als „freiheitliche Gesellschaftsordnung“ in ihrer Satzung formuliert haben.

    Die sozial-liberale Auffassung des Frankfurter Kollegiums jedoch normiert ähnlich wie andere Vereine als Parteien die „Individuelle Freiheit“ durch willkürliche wie abstrakte Mehrheitsbeschlüsse. Das Recht einer (noch) unbestimmten Gesellschaft als unpersönliche Masse bestimmt und setzt Menschenrecht. D.H. „Wir geben uns das Recht, über Dein Recht zu bestimmen.“ Diese unpersönliche Masse bekommt durch den Verein als rechliche Form eine Körperschaft: Eine juristische Person mit Persönlichkeitsrechten. Die die Mitglieder nun als Teil des Vereinskörpers erscheinen lässt.

    Diese Vereinsmeier-Sicht jedoch als „normal“ auf den Staat, das Staatsrecht sowie die Bürgerliche Gesellschaft (das Volk) und das Bürgerliche Recht zu übertragen, birgt Gefahren, die man so durchaus als faschistische Bestrebungen bezeichnen kann: Der Bürger wird analog zum Teil des Volkskörpers bestimmt, und der Staat zum politischen Ausdruck des Volkskörpers personifiziert.

    Ein faschistischer Verein kann sich Statuten geben, die es ihm ermöglichen Fremdkörper auszuscheiden, ein demokratischer wie sozialer Rechtsstaat kann das gerechter Weise nicht. Wobei soziale Gerechtigkeit genau das bedeutet: Der Staat schafft mit seiner Rechtsordnung Recht und Freiheit für jedermann! – … als allgemeines Wohl.

    Die Freiheit zu gehen ist keine Freiheit, sondern lediglich eine gewährte Option!

    Da dieser unsinnige „sozial-liberale“ Geist tatsächlich auch überparteilich um sich greift, werde ich meine Position zukünftig als „liberal-sozial“ bezeichnen müssen, um mich kritisch zu distanzieren: Ein freier Mensch, ein Bürger ist immer sozial, jedoch eine in Gesellschaft wirkende mehrheisbildende Masse ist nicht menschlich.

    Abschließend möchte ich beispielhaft ein Teil des Manifests in meine Wahrheit transformieren bzw. kommmentieren:

    Die Aussage „Menschen sind nur dann frei, wenn sie die Gesellschaft und den Staat aktiv und bewusst mitgestalten können.“ ist aus meiner Sicht Unsinn. Diese bedingte „Freiheit“ manifestiert, dass ohne „die Gesellschaft und den Staat“ Freiheit nicht existiert. Die Aussage schafft für sich eine notwendige Tatsache indem sie feststellt: Gesellschaft sowie Staat – Freiheit und Recht – werden autokratisch von einer mehrheitsbildenen Masse bestimmt – wobei jemand nur dann frei ist, wenn er zu dieser Masse gehören kann.

    Diese Formulierung stellt nicht fest, was „Freiheit“ ist, sondern sie eröffnet lediglich bedingt durch sich selbst, die Möglichkeit frei zu sein. — Frei nach dem Motto: „Wer nicht mitmacht ist selber schuld.“

    Im Weiteren werden die „Voraussetzungen für demokratisches Handeln und menschliche Freiheit“ ohne Berücksichtigung einer Lebenswirklichkeit auf bestimmte Arten und Bedingungen der „Mitbestimmung“ beschränkt. Das wird wiederum an dogmatischen Maßnahmen festmacht. „übersichtliche und klare politische Strukturen“, „Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten“, „Volksabstimmungen und Verbesserungen des Wahlrechtes“, „Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Abgeordneten und Bürgern“ sind im Bezug auf das Kollegium nur wohlklingende Hülsen, die als „Moglichkeiten“ insbesondere die Erfüllung des Manifests voraussetzen.

    Dass diese dogmatische „Mitbestimmung“ nicht existiert wird im Podcast und in der Praxis klar: Es geht lediglich um eine mögliche Berücksichtigung bei einem gemeinschaftlichen Konsens. Doch – „Solitärmeinungen haben keine Chance“ Und „wenn jemand stört, haben wird die wirksame Möglichkeit ihn auszuschließen.

    Der Respekt vor der Pluralität muss jedem Einzelnen, der Gesellschaft und dem Staat zu eigen sein. Die Würde jedes Einzelnen ist unantastbar. Dazu gehört es, jeden in seiner Unterschiedlichkeit gleich zu behandeln.

    Der Einzelne wird grundlegend als nicht koexistierend in einer Pluralität verstanden, sondern „der Pluralität“ untergeordnet. Dabei wird jeder von der als absolut bestimmten Pluralität in seiner Unterschiedlichkeit zur Selben gleich behandelt … Bei dieser relativen Gleichbehandlung wird die Würde jedes(!) Einzelnen bestimmt und nicht angetastet. m/

    Diese Formulierung ist besonders markant, da hier klar wird, das eigentlich „Pluralität“ als Koexistenz von Vielfalt nicht gemeint ist, sondern die dogmatische Gleichschaltung der Vielfalt in einer verkörperten „Pluralität“. – Ein Nihilismus, der den Begriff „Pluralität“ aushöhlt, um ihn mit einer neuen Bedeutung zu füllen.

    Zudem wird vollkommen ignoriert, dass die Gleichbehandlung durch den Staat judikativ ebenso den Staat selbst betrifft: Es gibt kein Sonderrecht für die „Gesellschaft und den Staat“ – auch nicht als „verkörperte Pluralität“!

    Eine freie Gesellschaft kann nicht ohne eine zukunftsfähige und am gesellschaftlichen Gesamtwohl orientierte Wirtschaft existieren. Wir bekennen uns daher zu den Idealen einer sozialen Marktwirtschaft.

    Hier wird „eine freie Gesellschaft“ proklamiert, die eigentlich eine Gesellschaft der Freien Menschen sein sollte: Eine bürgerliche Gesellschaft, die den „Bürger“ als „Freien Mensch“ versteht.
    Dass das Wirtschaften der Bürger nun bestimmten autoritären Prämissen untergeordet werden soll, macht klar: Nicht die Bürger werden als Frei gesehen, sondern die als „Freie Gesellschaft“ bestimmende Pluralität, die sich wiederum als „Gesellschaft und Staat“ versteht.
    Man fordert faktisch eine korportive Wirtschaft, die sich hierarchisch organisiert am Wohl der verkörperten Pluralität in die Zukunft orientiert, und nennt das „soziale Marktwirtschaft“.

    m.E. kommen Bürgerliche Gesellschaften ohne eine korporativ und hierarchisch organisierte Wirtschaft aus. Freie Menschen / Bürger wirtschaften individuell nach ihrem Zweck, dabei ist lediglich eine Rechtsordnung notwendig, die Rechtssicherheit für Geschäfte herstellt. Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze.
    Dabei ist die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlusskraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft grundsätzlich anzuerkennen. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig … [Verf BY Artikel 151]. – Es ist die Rechtsordnung, die dem Wohl jedermanns dient und so das Gemeinwohl herstellt.

    „Soziale Marktwirtschaft“ ist eine „Freie Marktwirtschaft“, die durch die wirkende Rechtsordnung eines sozialen Rechtstaates „sozial“ gemacht wird. Es ist die Rechtsordnung – nicht ein Zweck oder eine Funktion -, die „Soziale Marktwirtschaft“ verwirklicht.

    Leider ist das Frankfurter Kollegium mit seiner Sicht der Dinge nicht allein. Viele politische Kräfte reproduzieren zudem ihre Strukturen im Staatswesen sowie der Bürgerlichen Gesellschaft. Hierduch entstehen auch neue Faschismen, die nicht nur aus dem Ausland kritisch beobachtet werden. Insbesondere wächst das Misstrauen zu den Deutschen hinsichtlich (wirtschaftlicher) Krisen, die (alternativlos) einen starken, allesumfassenden Staat fordern und so der Exekutive entsprechende Kompetenzen geben bzw. zubilligen.

    Um zu klären, wieso ich mich als sensibel hinsichtlich o.g. Formulierungen zeigte, möchte ich auf mein Whitepaper Begriffsklarstellung „faschistisch“ verweisen, an dem ich gern Bündnisse und ihre politische Inhalte kritisch messe; – nicht zuletzt um auch meine Thesen zu erproben.

    In diesem Sinne ist es tatsächlich schön, dass es das Frankfurter Kollegium auch stellvertretend für andere „verkörperte Pluralitäten“ gibt, und dass es wie ich seine Prämissen klarstellt. – Ich jedenfalls werde sehr interessiert die Einflussnahmen der Mehrheiten auf die PIRATEN beobachten … – und weiter Solitär spielen;)

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